Informationen über Rechtsvorschriften der EU

Impressum / Kontakt    Datenschutzerklärung     Lexikon     Startseite

 

www.maschinenrichtlinie.ce-zeichen.info

Richtlinie 2006/42/EG: Nationale Umsetzung

CE ist Produktsicherheit

CE ist Benutzersicherheit

CE ist Betriebssicherheit

 

RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 17. Mai 2006

über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung)

(Text von Bedeutung für den EWR)

 

Grundlage der Umsetzung der Maschinenrichtlinie in nationales Recht in Deutschland ist das

 

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG)

 

als übergeordnete Rechtsnorm, die gleichzeitig die EG-Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit umsetzt.
 
Mit den Rechtsverordnungen zum ProdSG werden nun weitere EG-/EU-Richtlinien in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.
Für die Maschinenrichtlinie ist dies die

 

Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV)

 

Sie gelangen durch anklicken der vorstehenden verlinkten Textzeilen zu einem Link des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der JURIS GmbH. Damit erhalten Sie den Text der Rechtsverordnung jeweils in der aktuellen Fassung.
Beachten Sie aber bitte, dass die dort zur Verfügung gestellten Daten lediglich informativen Charakter haben. Einzig die Fassung in Papierform des Bundesgesetzblattes ist verbindlich.

 

Von den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgeteilte nationale Umsetzungsmaßnahmen zur Maschinenrichtlinie finden Sie hier.