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![]() Informationen über Rechtsvorschriften der EU |
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www.maschinenrichtlinie.ce-zeichen.info Richtlinie 2006/42/EG: Nationale Umsetzung |
CE ist Produktsicherheit CE ist Benutzersicherheit CE ist Betriebssicherheit |
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RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Grundlage der Umsetzung der Maschinenrichtlinie in nationales Recht in Deutschland ist das
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG)
als übergeordnete Rechtsnorm,
die gleichzeitig die EG-Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit
umsetzt.
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV)
Sie
gelangen durch anklicken der vorstehenden verlinkten Textzeilen
zu einem Link des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit
mit der JURIS GmbH. Damit erhalten Sie den Text der Rechtsverordnung
jeweils in der aktuellen Fassung.
Von den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgeteilte nationale Umsetzungsmaßnahmen zur Maschinenrichtlinie finden Sie hier.
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